SPORTPLATZORDNUNG
FÜR DIE ANLAGE RAVELINSTRASSE 8

 

Verhalten auf der Sportplatzanlage

 

  1. Das Betreten und die Benutzung der Sportplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, gilt für die RAVELIN Sportstätten Betriebs GmbH der Haftungsausschluss.  
  3. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Auf den Sportplätzen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  5. Die Besucher haben den Anordnungen des Platzmeisters und der jeweiligen Coaches sowie des Anlagenmanager Folge zu leisten.
  6. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, sich während des Trainingsbetriebes oder eines Spieles von den Spielfeldern fernzuhalten und auf fliegende Bälle und auslaufende Spieler zu achten.
  7. Das Betreten und das Spielen mit und ohne Ball auf den Grünflächen der Anlage ist auf eigene Gefahr gestattet.
  8. Das Betreten der Gehwege bei Schneelage und Glatteis erfolgt auf eigene Gefahr.
                                                                                                     


Untersagt ist den Besuchern, Mitgliedern, Coaches oder anderen für den Verein tätigen Personen:

  • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern und Einfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. Spielfeld, Innenraum, Funktionsräume) zu betreten,
  • Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen, 
  • Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion bzw. den Sportplatz in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen.
  • Es besteht absolutes Rauchverbot auf der Anlage, ausgenommen auf der Tribüne und im Gastro-Bereich.
  • Das Betreten der Spielfelder mit Kaugummi sowie Kautabak ist untersagt.
  • Auf der Anlage besteht ein generelles Hundeverbot.
  • Auf der gesamten Anlage besteht ein absolutes Verbot von: Trommeln,Vuvuzelas, mit Pressluft betriebener Tröten, o. Ä., so wie allen
    Instrumenten/Vorrichtungen die über ein normales Maß hinaus Lärm erzeugen können. Dieses Verbot gilt ganz besonders auch an allen Spieltagen bzw. auch während aller anderen Veranstaltungen. 

 

 VERWERTUNGSRECHTE

 ZUSTIMMUNG DES BESUCHERS ZUR VERWERTUNG ALLFÄLLIGER
 AUFNAHMEN; DIE VON IHM GEMACHT WERDEN
 
 Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos
 Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem
 Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder
 Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien
 kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.
 
 Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen
 nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens
 verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige
 Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen
 bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
 
 Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilt der Besucher der übertragenden
 TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der
 Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche
 Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren ausgewertet werden dürfen.
 
 Die Bundespolizeidirektion Wien teilt mit, dass zur Vorbeugung und Abwehr von
 gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen Bild- und
 Tonaufzeichnungen angefertigt werden. (Rechtsgrundlage § 54 Abs. 5 SPG)

 

 

Personen, die gegen die Vorschriften der Sportplatzordnung verstoßen, können ohne Entschädigung von der Sportanlage verwiesen werden.


Unfälle oder Schäden sind der RAVELIN Sportstätten Betriebs GmbH unverzüglich zu melden.

 

 



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